Heimerziehung

Seit dem Frühjahr 2010 begleite ich Menschen psychotherapeutisch, welche im Rahmen der Heim- und Fürsorgeerziehung in Kinder- und Erziehungsheimen, in Pflegefamilien, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie unterschiedlichen Formen von Gewalt ausgesetzt waren.

 

Für Opfer von Gewalt sieht das Verbrechensopferschutzgesetz die Möglichkeit einer Übernahme der Kosten für psychotherapeutische Behandlung vor.