Lesbische Paare mit Kinderwunsch

Durch das im Jänner 2015 verabschiedete Fortpflanzungsmedizingesetz wird auch lesbischen Paaren das Recht auf den Zugang zur medizinisch begleiteten Fortpflanzung zuerkannt. Trotz steigender Toleranz gegenüber homosexuellen Partnerschaften ist es immer noch nicht selbstverständlich, dass gleichgeschlechtliche Paare ein gemeinsames Kind bekommen. Im Fall eines heterosexuelles Paares können Partner und Partnerin bei der Bewältigung der Aufgaben, die als Eltern auf sie zukommen, auf bekannte Modelle zurückgreifen. Lesbische Paare sind bei der Gestaltung der Elternschaft noch sehr auf sich alleine gestellt. Zu Beginn will oftmals ausgemacht werden, welche von beiden Frauen denn nun schwanger werden soll. Oder wollen es beide probieren? Ergibt sich aus der Schwangerschaft der einen Partnerin automatisch das Erleben einer gemeinsamen Elternschaft? Wie werden in Zukunft die Versorgung des Babys sowie die Haus- und Erwerbsarbeit untereinander aufgeteilt? Werden die Eltern das von der Partnerin geborene Kind als ihr Enkelkind anerkennen? Das sind einige der Fragen, mit denen sich lesbische Paare im Zuge der Familienplanung oftmals konfrontiert sehen.

Unter professioneller Begleitung können manche dieser Themen bereits im Vorfeld bearbeitet werden. Dadurch kann häufig dem Entstehen von Konflikten vorgebeugt werden.

Finanzielle Unterstützung bei der Realisierung des Kinderwunsches

Der vom Bundesministerium eingerichtete IVF-Fonds bietet unfruchtbaren Paaren mit Kinderwunsch eine finanzielle Unterstützung bei der Künstlichen Befruchtung. Der Fonds trägt 70% der anfallenden Behandlungskosten inklusive Medikamente bei 4 IVF-Behandlungs-Versuchen. Dieses Recht auf finanzielle Unterstützung kann auch von lesbischen Frauen in Anspruch genommen werden.